Was bleibt vom Kaufpreis? Ihre Verkaufskosten im Überblick.
Planen Sie mit dem Betrag nach den Abzügen. Hier sehen Sie Courtage, Rechenbeispiele und offene Kostenpositionen. Zwei Rechner helfen bei Ihrer eigenen Erlösplanung.
- Bruttocourtage verständlich
- Bankablösung gesondert erfassen
- Vereinbarung vor dem Auftrag klären
Büro in Essen-Holsterhausen · Termine an Ihrer Immobilie in Bottrop

Kapitel auf dieser Seite
- Rechnen Sie vom benötigten Betrag aus zurück
- Ihr Erlösplan: Sichere Beträge und offene Posten trennen
- Haus und Eigentumswohnung: 3,57 % je Vertragsseite
- Passend vereinbarte Anlageobjekte: ein gesondertes Modell
- Beispiele lassen sich ohne versteckte Zuschläge vergleichen
- Diese Positionen gehören zusätzlich auf Ihre Prüfliste
- Restschuld und Ablösesumme nicht verwechseln
- Ihr Auftrag regelt Leistung und Vergütung
- Ihre Kostenfrage in drei Zeilen vorbereiten
- Häufige Fragen
Rechnen Sie vom benötigten Betrag aus zurück
Der Kaufpreis ist nicht Ihr frei verfügbarer Erlös. Bei einem finanzierten Objekt geht ein Teil an die Bank. Hinzu kommen die vereinbarte Courtage und weitere tatsächlich anfallende Ausgaben. Mögliche Steuern müssen gesondert geprüft werden. Kennzeichnen Sie in Ihrer Planung jeden noch geschätzten Betrag.
Mit den Rechnern können Sie Kaufpreise vergleichen. Die Ergebnisse bleiben auf Ihrem Gerät. Sie senden damit keine Anfrage. Eine Abweichung von 10.000 € beim Kaufpreis sollte in jeder Vergleichsrechnung mit denselben übrigen Annahmen erfasst werden.
Ihre Courtage berechnen
Inklusive 19 % Umsatzsteuer. Das Käufer-allein-Modell gilt nur für entsprechend vereinbarte Anlageobjekte. Eine einzelne vermietete Eigentumswohnung wird vorab gesondert eingeordnet. Der Rechner ist keine Beauftragung. Vertrag und gesetzliche Voraussetzungen bleiben maßgeblich.Was bleibt Ihnen nach den Abzügen?
Setzen Sie Ihre eigenen Annahmen ein. Die Zahlen werden nur in Ihrem Browser berechnet. Es entsteht keine Kontaktanfrage.
Modellrechnung vor möglichen Steuern und weiteren offenen Positionen. Eine Restschuld ist nicht immer die endgültige Ablösesumme. Lassen Sie diese von Ihrer Bank bestätigen. Eine einzelne vermietete Eigentumswohnung gehört nicht automatisch in das Anlagemodell. Die Rechnung sagt nicht, wann der Betrag verfügbar ist.Ihr Erlösplan: Sichere Beträge und offene Posten trennen
Ein Rechenergebnis wirkt schnell verbindlicher als seine Grundlage. Versehen Sie deshalb jeden Betrag mit einem Stand: vereinbart, schriftlich bestätigt, geschätzt oder offen. Die folgende Rechnung verwendet frei gewählte Modellwerte.
| Position | Modellwert | Was Sie für Ihren Fall benötigen |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 450.000 € | Bis zum Vertrag ist Ihr Zielpreis eine Annahme. |
| Verkäufercourtage, 3,57 % brutto | − 16.065 € | Passendes Objektmodell und konkrete Vereinbarung. |
| Darlehensablösung | − 200.000 € | Bankauskunft zum geplanten Ablösezeitpunkt. Mögliche zusätzliche Ablösekosten gesondert prüfen. |
| Weitere Ausgaben | − 1.500 € | Zum Beispiel bestätigte Kosten für Unterlagen, Räumung oder Beratung. |
| Zwischenergebnis | 232.435 € | Vor möglichen Steuern und weiteren individuellen Abzügen. |
| Mögliche Steuerbelastung | Offen | Persönlichen Fall steuerlich prüfen lassen. „Offen“ bedeutet nicht 0 €. |
Das Zwischenergebnis ist noch kein garantiert verfügbarer Betrag. Im Beispiel sind die offenen Steuerfragen und weitere individuelle Positionen nicht eingerechnet. Setzen Sie für Ihre weitere Planung erst den Betrag an, dessen wesentliche Grundlagen geklärt sind. Halten Sie zusätzlich einen passenden Puffer für offene Posten vor.
Wann steht Ihnen welcher Betrag zur Verfügung?
- Vor dem Verkauf: Manche Unterlagen, Beratungen oder Vorbereitungen müssen bereits bezahlt werden. Notieren Sie Betrag und Rechnungstermin.
- Nach der Beurkundung: Die Maklervergütung richtet sich nach Vertrag und gesetzlichen Voraussetzungen. Lesen Sie die vereinbarte Fälligkeit. Der Kaufpreis ist nach dem Notartermin nicht automatisch schon eingegangen.
- Bei der Kaufpreiszahlung: Eine erforderliche Darlehensablösung kann nach dem vorgesehenen Ablauf direkt aus dem Kaufpreis erfolgen. Der gesamte Kaufpreis muss daher nicht auf Ihrem frei verfügbaren Konto ankommen.
- Nach der Abwicklung: Noch offene Rechnungen und eine mögliche spätere Steuerzahlung gehören weiterhin in Ihre Planung.
Wenn Sie anschließend eine andere Immobilie kaufen, legen Sie beide Zahlungspläne nebeneinander. Fragen Sie Ihre Bank frühzeitig: Was passiert, wenn der neue Kaufpreis fällig wird, bevor der alte Verkaufserlös verfügbar ist? So wird eine mögliche Zwischenfinanzierung vor einer verbindlichen Entscheidung sichtbar.
Haus und Eigentumswohnung: 3,57 % je Vertragsseite
Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen beträgt die Unternehmenskondition der GOTTSCHLING Immobilien GmbH 3,57 % inklusive 19 % Umsatzsteuer je Vertragsseite. Die Umsatzsteuer ist in diesem Prozentsatz bereits enthalten. Sie wird auf das Ergebnis nicht erneut aufgeschlagen.
Ein frei gewähltes Rechenbeispiel: Bei 400.000 € Kaufpreis beträgt die Verkäufercourtage 14.280 € brutto. Die Käuferseite zahlt in diesem Modell ebenfalls 14.280 € brutto. Jeweils enthalten sind 12.000 € netto und 2.280 € Umsatzsteuer. Das Beispiel ist keine Preisbewertung für Bottrop.
Passend vereinbarte Anlageobjekte: ein gesondertes Modell
Bei entsprechend vereinbarten Mehrfamilienhäusern und geeigneten Anlageobjekten beträgt die Unternehmenskondition 4,76 % inklusive Umsatzsteuer nur für den Käufer. In diesem Modell ist der Verkäufer courtagefrei. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 700.000 € wären das 33.320 € Käufercourtage brutto.
Die Bezeichnung „Kapitalanlage“ genügt für diese Einordnung nicht. Eine einzelne vermietete Eigentumswohnung gehört nicht automatisch in dieses Modell. Objektart, Beteiligte und rechtliche Vorgaben werden vorab geprüft. Maßgeblich ist die passende wirksame Vereinbarung.
Beispiele lassen sich ohne versteckte Zuschläge vergleichen
| Kaufpreis als Annahme | 3,57 % je Seite | 4,76 % nur Käufer im passenden Modell |
|---|---|---|
| 250.000 € | 8.925 € | 11.900 € |
| 400.000 € | 14.280 € | 19.040 € |
| 700.000 € | 24.990 € | 33.320 € |
Andere Kosten sind in der Tabelle nicht enthalten. Die Werte erklären die Preisformel. Sie begründen keinen Auftrag und keine bestimmte Objekteinordnung.
Diese Positionen gehören zusätzlich auf Ihre Prüfliste
- Bank: bestätigte Ablösesumme und mögliche Ablösekosten.
- Dokumente: zum Beispiel notwendige Auszüge, Plankopien oder eine neue Flächenberechnung.
- Gebäude: erforderlicher Energieausweis oder eine fachliche Klärung.
- Vorbereitung: vereinbarte Räumung, Reinigung oder gezielte Arbeiten.
- Abwicklung: vereinbarte Kosten der Lastenfreistellung und weitere individuelle Positionen.
- Beratung: rechtliche und steuerliche Prüfung, soweit für Ihren Fall nötig.
Die Liste bedeutet nicht, dass alle Positionen bei jedem Verkauf anfallen. Fragen Sie vor einer Beauftragung Dritter nach Preis und Umfang. Halten Sie fest, welche Aufgabe im Maklerauftrag enthalten ist.
Restschuld und Ablösesumme nicht verwechseln
Ein Darlehenskontostand ist noch keine abschließende Bankauskunft für Ihren Verkauf. Bitten Sie um eine Berechnung passend zum geplanten Zeitpunkt. Fragen Sie nach möglichen Kosten und dem Ablauf zur Freigabe der Sicherheit. Verwenden Sie für die Erlösplanung möglichst die bestätigte Summe.
Der Ratgeber zum Verkauf mit Kredit enthält eine passende Anfrage. Ein pauschaler Onlineprozentsatz liefert keine verlässliche Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie selbst neu kaufen, müssen die Zahlungszeitpunkte zusammenpassen.
Ihr Auftrag regelt Leistung und Vergütung
Eine bloße Nachricht und die Nutzung eines Rechners sind noch keine Beauftragung. Provisionsanspruch und Fälligkeit setzen die jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Lesen Sie auch Vereinbarungen zu Auslagen oder Zusatzleistungen. Diese können für die Gesamtrechnung wichtig sein.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere Form- und Verteilungsregeln. Klären Sie vor der Unterschrift, welches Modell für Ihren Verkauf vorgesehen ist. Eine öffentlich genannte Unternehmenskondition ersetzt die Prüfung des konkreten Vertrags nicht.
Ihre Kostenfrage in drei Zeilen vorbereiten
Mein angenommener Kaufpreis beträgt [Betrag]. Die Bank nennt zum [Datum] eine Ablösesumme von [Betrag / noch offen]. Zusätzlich kenne ich diese Ausgaben: [Liste]. Bitte klären Sie mit mir, welches Courtagemodell und welche Leistungen für mein Objekt gelten.
Sie können diese Notiz über Kontakt mit Ihrer Objektart ergänzen. Mit dem Rechner Angebot oder Warten prüfen Sie anschließend eine andere Entscheidung: Welchen zusätzlichen Preis müssten weitere Monate tragen?
Quellen und fachliche Einordnung
Häufige Fragen
Kommt auf 3,57 % noch Umsatzsteuer?
Nein. 3,57 % sind bereits inklusive 19 % Umsatzsteuer. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das je Vertragsseite 14.280 € brutto.
Ist der Verkäufer bei jeder Kapitalanlage courtagefrei?
Nein. Das Käufermodell gilt für passend vereinbarte Mehrfamilienhäuser und geeignete Anlageobjekte. Die Vermietung einer einzelnen Eigentumswohnung löst dieses Modell nicht automatisch aus.
Was zieht der Erlösrechner von meinem Kaufpreis ab?
Er berücksichtigt die gewählte Verkäufercourtage, Ihre eingegebene Bankablösung und Ihre weiteren bekannten Ausgaben. Mögliche Steuern und nicht eingetragene Positionen werden nicht automatisch ergänzt.
Sind diese Kaufpreise aktuelle Bottroper Marktwerte?
Nein. Die Beträge sind frei gewählte Rechenbeispiele. Sie zeigen die Kostenformel und bewerten kein Objekt.
Sind Dokumente und Räumung immer enthalten?
Das richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Klären Sie zusätzliche Aufgaben und Fremdkosten vor deren Beauftragung.
Wann kann ich über den Verkaufserlös verfügen?
Die Unterschrift beim Notar genügt dafür nicht. Vertragsbedingungen, Fälligkeitsvoraussetzungen und Zahlung müssen berücksichtigt werden. Lassen Sie den Ablauf für Ihren konkreten Verkauf klären.
Welche Frage steht Ihrer Entscheidung noch im Weg?
Schildern Sie Ihre Immobilie und Ihr Vorhaben. Sie erhalten eine klare Einordnung der nächsten Schritte.