Vermietungskosten. Den Bruttobetrag vorab kennen.
Zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Mindestens 1.190 € brutto. Hier sehen Sie die genaue Rechnung, die Ausnahme bei eigener Verwaltung und die Fragen zum Leistungsumfang.
- Mindestbetrag ist kein Zusatzposten
- 19 % Umsatzsteuer berücksichtigt
- Leistungen im Auftrag festhalten
Büro in Essen-Holsterhausen · Termine an Ihrer Immobilie in Bottrop

Kapitel auf dieser Seite
So wird die Unternehmensvergütung berechnet
Die Grundlage ist die monatliche Nettokaltmiete. Zwei Nettokaltmieten werden mit 1.000 € netto verglichen. Es gilt der höhere Nettobetrag. Darauf kommen 19 % Umsatzsteuer. Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen werden für diese Preisregel nicht hinzugerechnet.
Die Mindestvergütung wird also nicht zusätzlich auf zwei Monatsmieten aufgeschlagen. Der Rechner zeigt nur diese Unternehmenspreisregel. Eine Beauftragung, der konkrete Leistungsumfang und die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen werden gesondert geklärt.
Ihre Vermietungsvergütung berechnen
Zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Mindestens 1.000 Euro netto beziehungsweise 1.190 Euro brutto. Bei Wohnungen in eigener Verwaltung der GmbH wird keine Vermietungsprovision berechnet. Leistungen und Fälligkeit richten sich nach Ihrer Vereinbarung.Vier Rechenbeispiele ohne doppelte Mindestvergütung
| Nettokaltmiete pro Monat | Grundlage netto | Umsatzsteuer | Vergütung brutto |
|---|---|---|---|
| 450 € | 1.000 € Mindestbetrag | 190 € | 1.190 € |
| 500 € | 1.000 € | 190 € | 1.190 € |
| 750 € | 1.500 € | 285 € | 1.785 € |
| 1.000 € | 2.000 € | 380 € | 2.380 € |
Die Mieten sind Rechenannahmen. Sie bewerten keine Bottroper Wohnung. Mögliche gesondert vereinbarte Fremdkosten sind nicht enthalten.
Was soll für diese Vergütung übernommen werden?
Eine Kostenformel allein beschreibt keine vollständige Leistung. Besprechen Sie Vorbereitung, Fotos, Veröffentlichung und Kommunikation. Klären Sie die Besichtigungsorganisation und die Unterstützung bei Unterlagen. Vertragsvorbereitung und Übergabe sollten ebenfalls eindeutig zugeordnet sein.
Halten Sie fest, welche Aufgabe Sie selbst übernehmen. Prüfen Sie auch zusätzliche Dokumente oder Arbeiten Dritter. Eine neue Flächenberechnung wird nicht allein deshalb als enthalten angenommen, weil sie für die Vorbereitung hilfreich sein kann.
Eigene Verwaltung: keine Vermietungsprovision
Für Wohnungen, die die GOTTSCHLING Immobilien GmbH selbst verwaltet, wird keine Vermietungsprovision berechnet. Teilen Sie deshalb bei der Anfrage mit, ob bereits ein entsprechender Verwaltungsvertrag besteht. Die rechtliche Ausgangslage wird vor dem Vermittlungsauftrag geprüft.
§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz enthält weitere Ausschlusskonstellationen. Ein Verwaltungsentgelt und eine Vermittlungsprovision sind unterschiedliche Positionen. Aus einem Verwaltungsvertrag folgt keine automatische Berechtigung für eine zusätzliche Vermittlungsrechnung.
Fälligkeit und Mietkaution klar auseinanderhalten
Für das Vermieterangebot ist die Abrechnung nach Übergabe und Kaution vorgesehen. Die Einzelheiten stehen in Ihrer Vereinbarung. Gesetzliche Voraussetzungen bleiben maßgeblich. Eine Kontaktanfrage allein ist kein hinreichender Anlass für eine Vermittlungsrechnung.
Bei einer Geldkaution hat der Mieter grundsätzlich ein Recht auf drei Teilzahlungen. Aus dem Abrechnungsablauf darf daher keine pauschale Forderung nach vollständiger Kaution vor Schlüsselübergabe entstehen. Stimmen Sie Mietbeginn, Übergabe und Abrechnung nachvollziehbar ab.
Auch den eigenen Aufwand realistisch bewerten
Leerstand, Anfahrten und die Bearbeitung unpassender Anfragen verursachen Aufwand. Ein Auftrag sollte die gewünschten Aufgaben konkret adressieren. Daraus folgt keine Zusage, dass jeder Leerstand verhindert oder jede Kostenposition eingespart wird.
Mit dem Vermietungsablauf können Sie Ihren Bedarf vergleichen. Für die erste Anfrage genügen Objektart, verfügbare Angaben zur Miete und Ihre gewünschte Unterstützung. Über Kontakt klären Sie Leistung und Preis für Ihr Objekt.
Quellen und fachliche Einordnung
Häufige Fragen
Sind die 1.190 € schon inklusive Umsatzsteuer?
Ja. Sie bestehen aus 1.000 € netto und 190 € Umsatzsteuer.
Kommt die Mindestvergütung zusätzlich dazu?
Nein. Zwei Nettokaltmieten werden mit 1.000 € netto verglichen. Nur der höhere Nettobetrag wird angesetzt. Darauf kommen 19 % Umsatzsteuer.
Was ergibt sich bei 750 € Nettokaltmiete?
Zwei Nettokaltmieten ergeben 1.500 € netto. Mit 285 € Umsatzsteuer beträgt die Vergütung 1.785 € brutto.
Zählen die Nebenkosten bei der Rechnung mit?
Für die genannte Unternehmenspreisregel zählt die Nettokaltmiete. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen werden nicht hinzugerechnet.
Gilt die Provision auch bei eigener Verwaltung?
Nein. Für Wohnungen in eigener Verwaltung der GmbH wird keine Vermietungsprovision berechnet. Die konkrete Ausgangslage wird vorab geprüft.
Ist nach einer Berechnung bereits ein Auftrag entstanden?
Nein. Eine Rechnernutzung und eine allgemeine Anfrage begründen noch keinen Vermittlungsauftrag.
Welche Frage steht Ihrer Entscheidung noch im Weg?
Schildern Sie Ihre Immobilie und Ihr Vorhaben. Sie erhalten eine klare Einordnung der nächsten Schritte.